atas-travel

ATLAS TRAVEL

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M. Gunzinger, Rebmattweg 25,
 CH-5612 Villmergen / Switzerland
Tel 056 610 74 86 / Fax 056 610 74 87

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und ATLAS TRAVEL, nachfolgend ATLAS genannt:

1.       Anmeldung, Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung bei ATLAS kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen Ihnen und ATLAS zustande. Unsere Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Versicherungsschutz von ATLAS ist nicht anwendbar für Leistungen, welche nicht von ATLAS erbracht werden.

2.       Preise, Bezahlung

Alle Leistungen sind vor Antritt der Reise zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung können die Reiseunterlagen dem Kunden nicht ausgehändigt werden Der Kunde haftet in diesem Fall für die daraus entstandenen Annullationskosten und Spesen.

Bei Buchungen mehr als 30 Tage vor Abreise ist eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages fällig, minimal jedoch CHF 500. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu begleichen. Andere Zahlungsbedingungen gelten nur, sofern diese schriftlich von ATLAS auf der Bestätigung/Rechnung festgehalten und bestätigt wurden. Bei Nichtbezahlung behält sich ATLAS TRAVEL den Rücktritt vom Vertrag vor. Bereits angefallene Kosten werden dabei in Rechnung gestellt.

3.       Reservationsgebühren

Buchen Sie nur Hotels oder sonstige Einzelleistungen bei ATLAS, verrechnen wir Ihnen eine Reservationsgebühr von CHF 60 pro Person, maximal CHF 120 pro Auftrag.

4.       Kurzfristige Buchungen

ATLAS behält sich vor, für kurzfristige Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn eventuell anfallenden Mehraufwand dem Kunden zu verrechnen.

5.       Annullierungen, Umbuchungen

Bei Annullierungen oder Umbuchungen erhebt ATLAS eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60 pro Person, max. CHF 120 pro Auf-trag, sowie anfallende Telefon- od. Telefaxspesen. Für Annullierungen oder Umbuchungen gelten folgende Bestimmungen:

Bis 31 Tage vor Abreise:        10% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren

30 – 21 Tage vor Abreise:     25% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren

20 – 11 Tage vor Abreise:     50% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren

10 – 3 Tage vor Abreise:       75% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren

3 –0 Tage vor Abreise:          100% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren

Bei Buchungen von Arrangements oder Leistungen von anderen Veranstaltern gelten deren Annullierungs- und Umbuchungs-bestimmungen, welche Sie im entsprechenden Katalog ersehen können. Die Bearbeitungsgebühren werden durch keine Ver-sicherung gedeckt und sind in jedem Fall vom Kunden selbst zu tragen.

6.       Ersatzreisender/ Ersatzperson

Müssen Sie Ihre Reise annullieren, so können Sie eine Ersatzperson benennen (gilt nicht bei Flugreisen!). ATLAS ist davon schriftlich in Kenntnis zu setzten. Die Ersatzperson muss den rechtlichen und behördlichen Vorschriften nachkommen. Sie hat ebenso die bestehenden Vertragsbedingungen und Reiseerfordernisse wie Visavorschriften etc. vorbehaltlos zu akzeptieren und erfüllen. Keine Um-buchung auf eine Ersatzperson ist möglich, wenn ein Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft, Vertragspartner von ATLAS etc.) keinen Namenwechsel zulässt oder die Änderung zu kurzfristig mitgeteilt wird. Wird die Ersatzperson nicht akzeptiert, so haften Sie für die Annullierungs- und Umbuchungskosten. Ihre Absage gilt in diesem Falle als Annullierung. Wir die Ersatzperson akzeptiert, so haften Sie solidarisch mit der Ersatzperson für den Arrangementpreis, die Bearbeitungsgebühren und ev. sonstige Mehrkosten. ATLAS informiert Sie schnellstmöglich, ob die Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann.

7.       Annullierung, Unbuchung von Flugarrangements od. Flugreservationen

Annullierung od. Umbuchung von Sonder-, Apex- oder Pex Tarifen unterliegen besonderen Bestimmungen. Erkundigen  Sie sich bei der Buchung nach den genauen Bestimmungen und Kosten. ATLAS haftet nicht für Flugreservationen und Buchungen, welche nicht durch ATLAS vorgenommen wurden, auch dann nicht, wenn der Flugschein von ATLAS bezogen oder ausgestellt wurde. Linienfluggesellschaften erbringen die Beförderung in eigener Regie und Verantwortung, es handelt sich lediglich um eine vermittelte Leistung.

8.       Umbuchung / Stornierung vor Ort

Der mit uns abgeschlossene Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leistungen oder ein Pauschalarrangement kann nicht einseitig vom Kunden geändert werden. Bei Umbuchung oder Stornierung einzelner Leistungen vor Ort, wenden Sie sich bitte vorher an die in Ihren Reiseunterlagen angegebene örtliche Vertretung oder direkt an uns. Nur aufgrund dieser Information können wir Ihnen im Nachhinein eventuell ersparte Kosten nach Ihrer Rückreise rückerstatten. Ein Anspruch auf Rückerstattung erwächst hieraus jedoch nicht. In jedem Fall erheben wir dafür eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50 pro Änderung. Unsere lokale Vertretung ist nicht befugt, eine Rückerstattung direkt an den Kunden auszusprechen oder vorzunehmen.

9.       No Show

Bei zu spätem oder unpünktlichem Erscheinen zum Reiseantritt (Flug- od. Landleistungen) werden dem Kunden 100% des Rechnungsbetrages berechnet. Eine Rückerstattung des Rechnungsbetrages ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, alle seine Flüge bis spätestens 72 Stunden vor Antritt der Reise lokal bei der zuständigen Fluggesellschaft rückzubestätigen. Ein Unterlassen der termingerechten Rückbestätigung kann dazu führen, dass Sie Ihre bestätigte Flugreservation verlieren und auf Warteliste gesetzt werden oder Ihren Transportanspruch gänzlich verlieren.

10.    Vorzeitige Rückreise

Bei vorzeitiger Rückreise hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung von nicht beanspruchten Leistungen.

11.    Preis- / Programmänderungen

Bei nachträglichen Preiserhöhungen von Transportunternehmen (z.B. infolge Treibstoffzuschlägen), neuen oder erhöhten Taxen und Gebühren oder einer Änderung des Wechselkurses kann ATLAS die Preise abändern. ATLAS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel, Fluggesellschaften oder Flugzeiten) zu ändern, sofern unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände wie z.B. operationelle Probleme eines Vertragspartners dies erfor-dern. ATLAS wird dem Kunden entsprechende Änderungen so früh als möglich mitteilen, sofern diese Änderungen nicht erst vor Ort eintreten. Preisänderungen oder Mehrkosten (Flugpreiserhöhung, höhere Taxen, etc) müssen dem Kunden in Rechnung ge-stellt werden. Falls die Erhöhung 10% des Arrangementpreises überschreitet, können Sie die Reise innerhalb von 6 Tagen kostenlos annullieren oder umbuchen.

12.    Preisdifferenzen

Durch Wechselkursschwankungen, schlechte lokale Auslastung oder saisonale Anpassungen kann es sein, dass Leistungen vor Ort evtl. günstiger bezogen werden können. ATLAS hat keinen Einfluss auf die lokale Preisgestaltung oder Absprachen der einzelnen Leistungserbringer. Der Kunde hat bei etwaigen Preisdifferenzen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

13.    Höhere Gewalt, Streiks

ATLAS behält sich vor, bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Unruhen und Krieg, Epidemien, Streiks, behördliche Mass-nahmen usw.) eine Reise abzuändern oder zu annullieren. ATLAS wird Sie so früh wie möglich informieren. Der Kunde hat dadurch nicht das Recht, auf Kosten von ATLAS ein anderes Arrangement zu buchen.

14.    Programmänderungen, Leistungsausfälle unterwegs

Kann währen der Reise ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung nicht erbracht werden, unternimmt ATLAS alles, dass die Reise trotzdem durchgeführt werden kann. Kann die Reise nicht weitergeführt werden, so hilft Ihnen ATLAS, unser lokaler Ver-tragspartner oder der örtliche Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise. ATLAS vergütet Ihnen nach der Rückreise die Differenz zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und er bereits erbrachten bzw. bezogenen Leistung.

15.    Beanstandungen unterwegs

Entspricht die Reise nicht der von ATLAS bestätigten, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung, dem örtlichen Leistungsträger oder unserem Vertragspartner unverzüglich diesen Mangel zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Wird innert nützlicher Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, so lassen Sie sich den Mangel schriftlich von der Reiseleitung, dem örtlichen Leistungsträger oder unserem Vertragspartner bestätigen, wobei diese nicht berechtigt sind, evtl. Schadensersatzansprüche an ATLAS anzuerkennen. Beanstandungen sind innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich bei ATLAS unter Beilegung aller Beweismittel wie Bestätigung und evtl. Quittungen einzureichen. Schaffen Sie während der Reise selbst Abhilfe in eigener Kompetenz, so erstattet ATLAS Ihnen die Kosten gegen Beleg nur im Rahmen der ursprünglich bestätigten Reise (gleiche Hotelkategorie und Transportmittel etc.), vorausgesetzt Sie haben den Mangel vor Ort beanstandet und schriftlich bestätigen lassen.

16.    Gesetze, Verkehrsregeln, Normen

Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass in den von Ihm bereisten Ländern andere Gesetze, Verkehrsregeln, Normen usw. gelten. Der Kunde ist verpflichtet, diese auch einzuhalten.

17.    Personenschäden

Für Personenschäden, welche während der von ATLAS bestätigten Reise eintreten und durch die Nichterfüllung oder nicht ge-hörigen Erfüllung des Vertrages seitens von ATLAS oder eines beauftragten Leistungsträgers entstanden sind, hat ATLAS eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Vorbehalten bleiben Haftungsbeschränkungen von internationalen Überein-kommen und Organisationen, insbesondere im Luft- und Eisenbahnverkehr.

18.    Sachschäden

Für Sachschäden, welche Ihnen aus Nichterfüllung oder ungenügender Erfüllung des Vertrages entstanden sind, haftet ATLAS bis maximal dem zweifachen Rechnungsbetrages, sofern diese nicht absichtlich oder fahrlässig verursacht wurden. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung.

19.    Haftungsausschlüsse

ATLAS haftet nicht, sofern die Nichterfüllung oder ungenügende Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a)       auf Versäumnisse oder Unterlassungen Ihrerseits vor oder während der Reise

b)       auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind

c)        auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches ATLAS, der Vermittler oder der Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen und abwenden konnte

In all diesen Fällen entfällt die Schadenersatzpflicht von ATLAS.

20.    Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise-, Impf- und Gesundheitsbestimmungen

Für das Einhalten obiger Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Auf Wunsch ist ATLAS dem Kunden bei der Einholung der Visa behilflich. Die entsprechenden Kosten und Gebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Konsequenzen, die dem Kunden bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen entstehen, ist der Kunde selbst verantwortlich. ATLAS übernimmt für solche Vorkommnisse keine Haftung. Ebenso hat der Kunde keinen Rück-erstattungsanspruch für Kosten, die aus Nichterteilung eines Visa entstehen. Wird das Einreisevisa nicht erteilt, so haftet der Kunde in jedem Fall für die Annullierungskosten.

21.    Versicherungen

Der Abschluss einer Annullierungs- und Rückreiseversicherung ist für alle Kunden obligatorisch, sofern kein Nachweis für eine bestehende gleichwertige Versicherung erbracht werden kann. Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Höhe des Rechnungsbetrages bzw. der Annullierungskosten. Für zusätzliche Versicherungen (z.B. Gepäckversicherung) ist der Kunde selbst verantwortlich. ATLAS ist gerne bereit, mit Ihnen eine entsprechende Versicherung abzuschliessen.

22.    Ombudsmann / Recht / Gerichtsstand

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

Ombudsmann des Schweiz. Reisebüroverbandes, Postfach 383, 8034 Zürich

Wir weisen Sie auf das Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 hin. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bremgarten.

Villmergen, den 02.06.2006