Allgemeine Vertragsbestimmungen
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung
zwischen Ihnen und ATLAS TRAVEL, nachfolgend ATLAS genannt:
1.
Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder
persönlichen Buchung bei ATLAS kommt ein verbindlicher Vertrag
zwischen Ihnen und ATLAS zustande. Unsere Vertragsbedingungen sind
Bestandteil dieses Vertrages. Der Versicherungsschutz von ATLAS ist
nicht anwendbar für Leistungen, welche nicht von ATLAS erbracht
werden.
2.
Preise, Bezahlung
Alle Leistungen sind vor
Antritt der Reise zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung können die
Reiseunterlagen dem Kunden nicht ausgehändigt werden Der Kunde
haftet in diesem Fall für die daraus entstandenen Annullationskosten
und Spesen.
Bei Buchungen mehr als 30 Tage vor Abreise ist eine Anzahlung von
20% des Rechnungsbetrages fällig, minimal jedoch CHF 500. Der
Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei
Buchung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte
Rechnungsbetrag sofort zu begleichen. Andere Zahlungsbedingungen
gelten nur, sofern diese schriftlich von ATLAS auf der
Bestätigung/Rechnung festgehalten und bestätigt wurden. Bei
Nichtbezahlung behält sich ATLAS TRAVEL den Rücktritt vom Vertrag
vor. Bereits angefallene Kosten werden dabei in Rechnung gestellt.
3.
Reservationsgebühren
Buchen Sie nur Hotels oder sonstige Einzelleistungen bei ATLAS,
verrechnen wir Ihnen eine Reservationsgebühr von CHF 60 pro Person,
maximal CHF 120 pro Auftrag.
4.
Kurzfristige Buchungen
ATLAS behält sich vor, für kurzfristige Buchungen innerhalb von 14
Tagen vor Reisebeginn eventuell anfallenden Mehraufwand dem Kunden
zu verrechnen.
5.
Annullierungen, Umbuchungen
Bei Annullierungen oder Umbuchungen erhebt ATLAS eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 60 pro Person, max. CHF 120 pro Auf-trag,
sowie anfallende Telefon- od. Telefaxspesen. Für Annullierungen oder
Umbuchungen gelten folgende Bestimmungen:
Bis 31 Tage vor Abreise:
10% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren
30 – 21 Tage vor Abreise:
25% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren
20 – 11 Tage vor Abreise:
50% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren
10 – 3 Tage vor Abreise:
75% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren
3 –0 Tage vor Abreise:
100% des Rechnungsbetrages zuzüglich Bearbeitungsgebühren
Bei Buchungen von Arrangements oder Leistungen von anderen
Veranstaltern gelten deren Annullierungs- und
Umbuchungs-bestimmungen, welche Sie im entsprechenden Katalog
ersehen können. Die Bearbeitungsgebühren werden durch keine
Ver-sicherung gedeckt und sind in jedem Fall vom Kunden selbst zu
tragen.
6.
Ersatzreisender/ Ersatzperson
Müssen Sie Ihre Reise annullieren, so können Sie eine Ersatzperson
benennen (gilt nicht bei Flugreisen!). ATLAS ist davon schriftlich
in Kenntnis zu setzten. Die Ersatzperson muss den rechtlichen und
behördlichen Vorschriften nachkommen. Sie hat ebenso die bestehenden
Vertragsbedingungen und Reiseerfordernisse wie Visavorschriften etc.
vorbehaltlos zu akzeptieren und erfüllen. Keine Um-buchung auf eine
Ersatzperson ist möglich, wenn ein Leistungsträger (z.B.
Fluggesellschaft, Vertragspartner von ATLAS etc.) keinen
Namenwechsel zulässt oder die Änderung zu kurzfristig mitgeteilt
wird. Wird die Ersatzperson nicht akzeptiert, so haften Sie für die
Annullierungs- und Umbuchungskosten. Ihre Absage gilt in diesem
Falle als Annullierung. Wir die Ersatzperson akzeptiert, so haften
Sie solidarisch mit der Ersatzperson für den Arrangementpreis, die
Bearbeitungsgebühren und ev. sonstige Mehrkosten. ATLAS informiert
Sie schnellstmöglich, ob die Ersatzperson an der Reise teilnehmen
kann.
7.
Annullierung, Unbuchung von Flugarrangements od. Flugreservationen
Annullierung od. Umbuchung von Sonder-, Apex- oder Pex Tarifen
unterliegen besonderen Bestimmungen. Erkundigen
Sie sich bei der Buchung nach den genauen Bestimmungen und
Kosten. ATLAS haftet nicht für Flugreservationen und Buchungen,
welche nicht durch ATLAS vorgenommen wurden, auch dann nicht, wenn
der Flugschein von ATLAS bezogen oder ausgestellt wurde.
Linienfluggesellschaften erbringen die Beförderung in eigener Regie
und Verantwortung, es handelt sich lediglich um eine vermittelte
Leistung.
8.
Umbuchung / Stornierung vor Ort
Der mit uns abgeschlossene Reisevertrag über die einzelnen gebuchten
Leistungen oder ein Pauschalarrangement kann nicht einseitig vom
Kunden geändert werden. Bei Umbuchung oder Stornierung einzelner
Leistungen vor Ort, wenden Sie sich bitte
vorher an die in Ihren
Reiseunterlagen angegebene örtliche Vertretung oder direkt an uns.
Nur aufgrund dieser Information können wir Ihnen im Nachhinein
eventuell ersparte Kosten nach Ihrer Rückreise rückerstatten. Ein
Anspruch auf Rückerstattung erwächst hieraus jedoch nicht. In jedem
Fall erheben wir dafür eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50
pro Änderung. Unsere lokale Vertretung ist nicht befugt, eine
Rückerstattung direkt an den Kunden auszusprechen oder vorzunehmen.
9.
No Show
Bei zu spätem oder unpünktlichem Erscheinen zum Reiseantritt (Flug-
od. Landleistungen) werden dem Kunden 100% des Rechnungsbetrages
berechnet. Eine Rückerstattung des Rechnungsbetrages ist
ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, alle seine Flüge bis
spätestens 72 Stunden vor Antritt der Reise lokal bei der
zuständigen Fluggesellschaft rückzubestätigen. Ein Unterlassen der
termingerechten Rückbestätigung kann dazu führen, dass Sie Ihre
bestätigte Flugreservation verlieren und auf Warteliste gesetzt
werden oder Ihren Transportanspruch gänzlich verlieren.
10.
Vorzeitige Rückreise
Bei vorzeitiger Rückreise hat der Kunde keinen Anspruch auf
Rückerstattung von nicht beanspruchten Leistungen.
11.
Preis- / Programmänderungen
Bei nachträglichen Preiserhöhungen von Transportunternehmen (z.B.
infolge Treibstoffzuschlägen), neuen oder erhöhten Taxen und
Gebühren oder einer Änderung des Wechselkurses kann ATLAS die Preise
abändern. ATLAS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder
einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel,
Fluggesellschaften oder Flugzeiten) zu ändern, sofern
unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände wie z.B. operationelle
Probleme eines Vertragspartners dies erfor-dern. ATLAS wird dem
Kunden entsprechende Änderungen so früh als möglich mitteilen,
sofern diese Änderungen nicht erst vor Ort eintreten.
Preisänderungen oder Mehrkosten (Flugpreiserhöhung, höhere Taxen,
etc) müssen dem Kunden in Rechnung ge-stellt werden. Falls die
Erhöhung 10% des Arrangementpreises überschreitet, können Sie die
Reise innerhalb von 6 Tagen kostenlos annullieren oder umbuchen.
12.
Preisdifferenzen
Durch Wechselkursschwankungen, schlechte lokale Auslastung oder
saisonale Anpassungen kann es sein, dass Leistungen vor Ort evtl.
günstiger bezogen werden können. ATLAS hat keinen Einfluss auf die
lokale Preisgestaltung oder Absprachen der einzelnen
Leistungserbringer. Der Kunde hat bei etwaigen Preisdifferenzen
keinen Anspruch auf Rückerstattung.
13.
Höhere Gewalt, Streiks
ATLAS behält sich vor, bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen,
Unruhen und Krieg, Epidemien, Streiks, behördliche Mass-nahmen usw.)
eine Reise abzuändern oder zu annullieren. ATLAS wird Sie so früh
wie möglich informieren. Der Kunde hat dadurch nicht das Recht, auf
Kosten von ATLAS ein anderes Arrangement zu buchen.
14.
Programmänderungen, Leistungsausfälle unterwegs
Kann währen der Reise ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistung
nicht erbracht werden, unternimmt ATLAS alles, dass die Reise
trotzdem durchgeführt werden kann. Kann die Reise nicht
weitergeführt werden, so hilft Ihnen ATLAS, unser lokaler
Ver-tragspartner oder der örtliche Leistungsträger bei der
Organisation der Rückreise. ATLAS vergütet Ihnen nach der Rückreise
die Differenz zwischen dem bezahlten Rechnungsbetrag und er bereits
erbrachten bzw. bezogenen Leistung.
15.
Beanstandungen unterwegs
Entspricht die Reise nicht der von ATLAS bestätigten, so sind Sie
berechtigt und verpflichtet, bei der Reiseleitung, dem örtlichen
Leistungsträger oder unserem Vertragspartner unverzüglich diesen
Mangel zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Wird innert
nützlicher Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht
möglich, so lassen Sie sich den Mangel schriftlich von der
Reiseleitung, dem örtlichen Leistungsträger oder unserem
Vertragspartner bestätigen, wobei diese nicht berechtigt sind, evtl.
Schadensersatzansprüche an ATLAS anzuerkennen. Beanstandungen sind
innert 30 Tagen nach Rückkehr schriftlich bei ATLAS unter Beilegung
aller Beweismittel wie Bestätigung und evtl. Quittungen
einzureichen. Schaffen Sie während der Reise selbst Abhilfe in
eigener Kompetenz, so erstattet ATLAS Ihnen die Kosten gegen Beleg
nur im Rahmen der ursprünglich bestätigten Reise (gleiche
Hotelkategorie und Transportmittel etc.), vorausgesetzt Sie haben
den Mangel vor Ort beanstandet und schriftlich bestätigen lassen.
16.
Gesetze, Verkehrsregeln, Normen
Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass in den von Ihm bereisten Ländern
andere Gesetze, Verkehrsregeln, Normen usw. gelten. Der Kunde ist
verpflichtet, diese auch einzuhalten.
17.
Personenschäden
Für Personenschäden, welche während der von ATLAS bestätigten Reise
eintreten und durch die Nichterfüllung oder nicht ge-hörigen
Erfüllung des Vertrages seitens von ATLAS oder eines beauftragten
Leistungsträgers entstanden sind, hat ATLAS eine
Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Vorbehalten bleiben
Haftungsbeschränkungen von internationalen Überein-kommen und
Organisationen, insbesondere im Luft- und Eisenbahnverkehr.
18.
Sachschäden
Für Sachschäden, welche Ihnen aus Nichterfüllung oder ungenügender
Erfüllung des Vertrages entstanden sind, haftet ATLAS bis maximal
dem zweifachen Rechnungsbetrages, sofern diese nicht absichtlich
oder fahrlässig verursacht wurden. Vorbehalten bleiben die in
internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der
Entschädigung.
19.
Haftungsausschlüsse
ATLAS haftet nicht, sofern die Nichterfüllung oder ungenügende
Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a)
auf Versäumnisse oder Unterlassungen Ihrerseits vor oder während der
Reise
b)
auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die
an der Erbringung der vereinbarten Leistung nicht beteiligt sind
c)
auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches ATLAS, der
Vermittler oder der Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt
nicht vorhersehen und abwenden konnte
In all diesen Fällen entfällt die Schadenersatzpflicht von ATLAS.
20.
Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise-, Impf- und Gesundheitsbestimmungen
Für das Einhalten obiger Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Auf Wunsch ist ATLAS dem Kunden bei der Einholung der Visa behilflich. Die entsprechenden Kosten und Gebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für Konsequenzen, die dem Kunden bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bestimmungen entstehen, ist der Kunde selbst verantwortlich. ATLAS übernimmt für solche Vorkommnisse keine Haftung. Ebenso hat der Kunde keinen Rück-erstattungsanspruch für Kosten, die aus Nichterteilung eines Visa entstehen. Wird das Einreisevisa nicht erteilt, so haftet der Kunde in jedem Fall für die Annullierungskosten.
21.
Versicherungen
Der Abschluss einer Annullierungs- und Rückreiseversicherung ist für
alle Kunden obligatorisch, sofern kein Nachweis für eine bestehende
gleichwertige Versicherung erbracht werden kann. Die
Versicherungsprämie richtet sich nach der Höhe des Rechnungsbetrages
bzw. der Annullierungskosten. Für zusätzliche Versicherungen (z.B.
Gepäckversicherung) ist der Kunde selbst verantwortlich. ATLAS ist
gerne bereit, mit Ihnen eine entsprechende Versicherung
abzuschliessen.
22.
Ombudsmann / Recht / Gerichtsstand
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie
an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der
Ombudsmann ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu
erzielen.
Ombudsmann des Schweiz. Reisebüroverbandes, Postfach 383, 8034 Zürich
Wir weisen Sie auf das Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni
1993 hin. Ausschliesslicher
Gerichtsstand ist Bremgarten.
Villmergen, den 02.06.2006
